Notwehr und Vergeltung

ClausAllgemein

Zur Verhinderung größeren Unrechts oder Übels lässt sich gewalthaftes Handeln nie vollständig ausschließen. Doch das erfordert von uns dann zunächst, die Opferperspektive und die Perspektive des Gegners einzunehmen. Erst die Blickweise und die möglichen Empfindungen des Anderen vermögen mir zu zeigen, ob meine Motive echt und wahrhaftig sind. Speziell die Gegnerperspektive leistet einen wichtigen Beitrag, mich davor zu bewahren, den Anderen zu demütigen oder seiner Würde zu berauben. Erst diese Orientierung eröffnet möglicherweise auch noch die Option des Gewaltverzichts. Durch die Perspektive des anderen Menschen und des anderen Lebens insgesamt werde ich auch im Konfliktfall zum Bewusstsein der Einheit des Lebens geführt.
Ist dieser Horizont präsent, sinkt die Gefahr affektgesteuerter Handlungen und Reaktionen. Damit steigt die Chance, dass das Grauen der Gegenwart sich nicht durch eine unangemessene Reaktion in die Zukunft verlängert.

Jede Tat im Namen der Verhinderung von schlimmerem Übel setzt nicht nur den Gebrauch sittlich und moralisch einwandfreier Mittel voraus. Sie ist auch beschränkt auf die Gewaltverhinderung, die Gewalteinschränkung und die Notwehr als Naturrecht. Notwehr ist zwar ein Ausnahmerecht. Doch es gehört zu der evolutionären Entwicklung des bewussten Lebens genauso selbstverständlich wie die jederzeitige Eintrittsmöglichkeit des Bösen in den Weltprozess. Freiheit umschließt immer beides. Und sie trägt die Wahrscheinlichkeit des Irrtums und des Scheiterns in sich. Gemeint ist der Irrtum hinsichtlich der Angemessenheit von Gegengewalt; und gemeint ist ein mögliches Scheitern hinsichtlich der Sehnsucht nach Frieden und Gerechtigkeit, auf die letztendlich jede Gegengewalt zielen sollte.

Mag das Recht auf Notwehr und Gegengewalt also gegeben sein, so beinhaltet es doch keinen Anspruch auf Vergeltung. Gerechtigkeit und Rache sind unvereinbar. Die Folgen einer Unrechtstat lassen sich durch Rache nicht beseitigen. Im Gegenteil! Rache, da sie als Gewalt um der Gewalt willen gesehen werden muss, führt unweigerlich zu einer Verstärkung der Unrechtssituation.

Auch was Fragen von Gewalt, von Unrecht und von Gegengewalt betrifft, kennen wir die absolute Wahrheit nicht. Wir wissen nicht immer, wer der Kranke und wer der Therapeut ist. Aber wir ahnen, dass jede Tat Spuren in der geistigen Welt hinterlässt. Damit zieht sie Wirkungen und Konsequenzen für den Täter nach sich – früher oder später und in anderem Zeitmaß als dem, das Wut und Empörung uns diktieren möchten. Es mag jedoch sein, dass dieser Zusammenhang ohne inneren Bezug zu einer transzendenten Wirklichkeit nur schwer verstanden und vor allem akzeptiert werden kann.

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