Lebensrechte

ClausAllgemein

Lasst uns endlich neue Maßstäbe setzen…

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen als „Dokument 217 A (III)“ die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Sie fand anschließend ihren Niederschlag in vielen nationalen Verfassungen, u.a. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn es sich dabei um eine unverbindliche Erklärung handelt, ist dieses Dokument trotzdem ein Quantensprung und strahlender Leuchtturm in der menschlichen Entwicklung.
Wie der Name zum Ausdruck bringt, geht es um Rechte und damit verbunden Pflichten des Menschen, immer in Bezug auf sich selbst. Dies zieht sich auch durch alle elf Unterabkommen. Die Erde, die Pflanzen, die Tiere kommen nicht vor. Leben und Würde werden auf den Menschen beschränkt. Von der historischen Entstehung her und dem historischen Bewusstsein nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist dies verständlich.
Heute befinden wir uns jedoch an einem anderen Punkt. Wir wissen, dass Leben nicht teilbar und alles irdische Sein in einem erdumspannenden Netzwerk miteinander verbunden ist. Vor allem wird uns Menschen schmerzlich bewusst, dass die Verletzung der Würde von Boden, Pflanze, Tier und den Elementen auf uns selbst zurückfällt und auch die Wahrnehmung der Menschenrechte mindert.

Eine Herrschafts- bzw. Regierungsform, sei sie staatlich oder Staaten übergreifend, die das Wohl des gesamten Planeten im Blick halten möchte, kann in Zukunft nicht mehr an Grundstandards vorbeisehen und -handeln, die sich an den Lebensrechten und Lebensbedürfnissen der unterschiedlichsten Lebensformen ausrichten. Ihre Bewahrung müssen wir lernen als absoluten Imperativ zu sehen und bedingungslos zu respektieren. Hier geht es nicht mehr um klassische demokratische Entscheidungen, sondern um ein nicht verhandelbares Muss. Diese Zukunftsrechte der Erde haben denselben Stellenwert wie die Menschenrechte des einzelnen Bürgers auch. Entsprechend ist es überfällig, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte endlich zu erweitern auf das Leben hin in eine „Allgemeine Erklärung der Lebensrechte“. Dies hätte vor allem Folgen für die ersten drei Absätze der Präambel und für Artikel 29. (Ausführlich habe ich das Thema in meinem Buch „Aufstand für das Leben“ 2016 bearbeitet)
Es läse sich dann so:

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Allgemeine Erklärung der Lebensrechte

PRÄAMBEL

„Da die Anerken­nung der ange­bore­nen Würde und dergleichen und unveräußer­lichen Rechte aller Mit­glieder der Gemein­schaft der Men­schen und des Lebensnetzes auf dieser Erde insgesamt die Grund­lage von Frei­heit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nich­tan­erken­nung und Ver­ach­tung der Men­schen­rechte und der Lebensrechte insgesamt zu Akten der Bar­barei geführt haben, die das Gewis­sen der Men­schheit mit Empörung erfüllen, und da verkün­det wor­den ist, daß einer Welt, in der die Men­schen Rede– und Glaubens­frei­heit und Frei­heit von Furcht und Not genießen und darüber hinaus jeder Lebensform dies zugebilligt wird, das höch­ste Streben des Men­schen gilt,

da es notwendig ist, die Lebensrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Men­sch nicht gezwun­gen wird, als let­ztes Mit­tel zum Auf­s­tand gegen Tyran­nei und Unter­drück­ung zu greifen……………

Artikel 29

(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemein­schaft und dem Netzwerk des Lebens, in denen allein die freie und volle Ent­fal­tung seiner Per­sön­lichkeit möglich ist.

(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Frei­heiten nur den Beschränkun­gen unter­wor­fen, die das Gesetz auss­chließlich zu dem Zweck vor­sieht, die Anerken­nung und Achtung der Rechte und Frei­heiten anderen Lebens zu sich­ern und den gerechten Anforderun­gen der Moral, der öffentlichen Ord­nung und des all­ge­meinen Wohles in einer demokratis­chen Gesellschaft zu genügen.“

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In den insgesamt 30 Artikeln der Charta werden die einzelnen Rechte, die dem Menschen zukommen, sorgfältig durchdekliniert. Sollte eines Tages die Völkergemeinschaft dies auch dem anderen Leben auf diesem Planten zubilligen, wäre die Charta entsprechend zu erweitern und in eine verbindliche Völkerrechtsform zu überführen.

Es wird Zeit, dass wir entsprechende Vorstöße unternehmen, jede(r) mit seinen Möglichkeiten!