Lasst uns endlich neue Maßstäbe setzen…
Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen als „Dokument 217 A (III)“ die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Sie fand anschließend ihren Niederschlag in vielen nationalen Verfassungen, u.a. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn es sich dabei um eine unverbindliche Erklärung handelt, ist dieses Dokument trotzdem ein Quantensprung und strahlender Leuchtturm in der menschlichen Entwicklung.
Wie der Name zum Ausdruck bringt, geht es um Rechte und damit verbunden Pflichten des Menschen, immer in Bezug auf sich selbst. Dies zieht sich auch durch alle elf Unterabkommen. Die Erde, die Pflanzen, die Tiere kommen nicht vor. Leben und Würde werden auf den Menschen beschränkt. Von der historischen Entstehung her und dem historischen Bewusstsein nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist dies verständlich.
Heute befinden wir uns jedoch an einem anderen Punkt. Wir wissen, dass Leben nicht teilbar und alles irdische Sein in einem erdumspannenden Netzwerk miteinander verbunden ist. Vor allem wird uns Menschen schmerzlich bewusst, dass die Verletzung der Würde von Boden, Pflanze, Tier und den Elementen auf uns selbst zurückfällt und auch die Wahrnehmung der Menschenrechte mindert.
Eine Herrschafts- bzw. Regierungsform, sei sie staatlich oder Staaten übergreifend, die das Wohl des gesamten Planeten im Blick halten möchte, kann in Zukunft nicht mehr an Grundstandards vorbeisehen und -handeln, die sich an den Lebensrechten und Lebensbedürfnissen der unterschiedlichsten Lebensformen ausrichten. Ihre Bewahrung müssen wir lernen als absoluten Imperativ zu sehen und bedingungslos zu respektieren. Hier geht es nicht mehr um klassische demokratische Entscheidungen, sondern um ein nicht verhandelbares Muss. Diese Zukunftsrechte der Erde haben denselben Stellenwert wie die Menschenrechte des einzelnen Bürgers auch. Entsprechend ist es überfällig, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte endlich zu erweitern auf das Leben hin in eine „Allgemeine Erklärung der Lebensrechte“. Dies hätte vor allem Folgen für die ersten drei Absätze der Präambel und für Artikel 29. (Ausführlich habe ich das Thema in meinem Buch „Aufstand für das Leben“ 2016 bearbeitet)
Es läse sich dann so:
••••••••••••••••
Allgemeine Erklärung der Lebensrechte
PRÄAMBEL
„Da die Anerkennung der angeborenen Würde und dergleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen und des Lebensnetzes auf dieser Erde insgesamt die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte und der Lebensrechte insgesamt zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede– und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen und darüber hinaus jeder Lebensform dies zugebilligt wird, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Lebensrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen……………
Artikel 29
(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft und dem Netzwerk des Lebens, in denen allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderen Lebens zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“
••••••••••••••••
In den insgesamt 30 Artikeln der Charta werden die einzelnen Rechte, die dem Menschen zukommen, sorgfältig durchdekliniert. Sollte eines Tages die Völkergemeinschaft dies auch dem anderen Leben auf diesem Planten zubilligen, wäre die Charta entsprechend zu erweitern und in eine verbindliche Völkerrechtsform zu überführen.
Es wird Zeit, dass wir entsprechende Vorstöße unternehmen, jede(r) mit seinen Möglichkeiten!